• Was ist zu tun, wenn ...

        • ... mein Kind krank ist?

          Bei Krankheit ist die Schule bis 7.45 Uhr digital über Edupage über das Fehlen des Kindes zu informieren. Eine schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen, wenn das Kind 10 Tage lang krank war und die Schule wieder besuchen kann.

          Sollte der Schule auffallen, dass Ihr Kind sehr häufig oder immer an den gleichen Tagen fehlt, darf die Schule eine ärztliche Bescheinigung verlangen.

          Sonstige Arztbesuche sollten möglichst auf den Nachmittag gelegt werden. Wenn bestimmte Arzttermine geplant sind, die während der Unterrichtszeit terminiert sind, ist eine schriftliche Information rechtzeitig vorzulegen.

          Über den Reiter "Unterricht" können der vermittelte Lernstoff und die zu erledigenden Hausaufgaben bei Edupage eingesehen werden. Der versäumte Lernstoff ist zeitnah aufzuarbeiten und der Klassenlehrerin vorzuzeigen.

           

          ... mein Kind nicht am Sportunterricht teilnehmen kann?

          Kann ihr Kind aufgrund dringlicher Gründe nicht am Sportunterricht teilnehmen, schreiben Sie ihm bitte eine Sportbefreiung. Sollte es gehäuft vorkommen, dass Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, hat der Sportlehrer das Recht, ein ärztliches Attest einzufordern.

           

          ... mein Kind einen Unfall oder Sachschaden hat?

          Erleidet ein Schüler auf dem Weg zwischen Schule und Wohnung bzw. während der Schulzeit einen Unfall oder einen Sachschaden, ist dies schnellstmöglich (am gleichen Tag) mit den genauen Angaben zum Hergang im Sekretariat der Schule, dem Klassenleiter, dem Aufsicht führenden Lehrer bzw. Horterzieher mitzuteilen. Nicht gemeldete Schäden können später nicht mehr angezeigt, protokolliert oder als Unfallanzeige aufgenommen werden.

           

          ... ein Verdacht auf bestimmte Erkrankungen oder Läuse besteht?

          Laut Infektionsschutzgesetz § 6 sind Eltern dazu verpflichtet, die Schule über bestimmte Krankheitsfälle zu informieren. Dazu zählen u.a. Mumps, Röteln, Masern, Keuchhusten, Windpocken und Covid-19. Des Weiteren liegt es in der Verantwortung der Eltern, regelmäßig Läusekontrollen bei ihren Kindern durchzuführen. Sollte eine dieser Erkrankungen festgestellt werden, darf der Unterricht nicht mehr besucht werden. Nach entsprechender Behandlung muss eine Bescheinigung vom Arzt bzw. Gesundheits- und Hygieneamt vorgelegt werden, sonst ist ein Betreten der Schule nicht erlaubt.

           

          ... wir einen wichtigen Termin haben?

          Wenn Sie einen wichtigen Termin haben, der während der Unterrichtszeit stattfindet, bitten Sie den Klassenlehrer vorab schriftlich um Freistellung des Kindes ab einer genannten Uhrzeit. Nutzen Sie den Antrag auf Freistellung. Reichen Sie unbedingt eine Bestätigung über den Besuch der Einrichtung nach.

           

          ... mein Kind eine Freistunde hat?

          Freistunden kommen vereinzelt durch Krankheit von Lehrer*innen zustande. Ihr Kind wird in diesem Fall von den Horterziehern unter "Aufsicht" betreut. Auch hier gilt die Schulpflicht und das Kind wird nicht vorzeitig aus der Schule entlassen.

           

          ... mein Kind vorzeitig Unterrichtsschluss hat?

          Ab dem Zeitpunkt des Unterrichtsschlusses werden die Kinder prinzipiell den Horterziehern übergeben und betreut. In Sonderregelungen (z.B. Hitzefrei oder Betreuungsstopp) werden Sie rechtzeitig über die vorzeitige Abholung bzw. Entlassung des Kindes informiert. Bei Hauskindern, die die Schule gleich nach dem Unterricht verlassen, bitten wir Sie, jeden Tag in den Vertretungsplan zu schauen, um die Abholung organisieren und garantieren zu können. Die Vollmachtregelung zur Abholung bzw. Entlassung des Kindes finden Sie im Bereich "Formulare".

           

          ... mein Kind mit einem Konflikt zwischen ihm und einem Mitschüler nach Hause kommt?