Passender könnte der Ort nicht gewählt sein. War doch das Stadtmuseum zunächst auch als eine Strafanstalt. Erbaut im frühen 18. Jahrhundert diente der Keller als Männerknast, die Parterre als Frauenknast, das 1.OG als Waisenhaus und schließlich das Obergeschoss als Irrenanstalt. Nach einer kurzen Einführung in die zukünftige Justizvollzugsanstallt, wurden einzelne Straftaten und die Urteile auf Grundlage von Gesetzen dargelegt. Dazu wurden die Kriterien von Demokratie und Rechtsstaat erörtert. Den Schülern und Schülerinnen der 10a/b wurde erklärt, dass auch Jugendliche zu einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren, nach JGG §18, verurteilt werden können. J. Frank beendet diese Präsentation mit den Worten: Es ist schon blöd, wenn man mit 15 rein kommt und erst mit 25 wieder frei sein könnte. Da hat man seine ganze Jugend verpasst. Auch wenn man 18 Jahre ist, gelten dann nicht neue Gesetze, wenn man zuvor für eine Straftat verurteilt wurde. Das Urteil bleibt rechtskräftig. Carlo leitet mit seiner Frage nach „Kontrollmöglichkeiten über Urteile“ vom Vortragen zum Gespräch ein. Resozialisierung sei immer das Ziel. Kann man aber die Insassen auf die digitale Zukunft vorbereiten, fragte Carlo weiter? Handys gibt es nicht. Also auch kein freies WLan - Schock für alle. So schien doch zuvor eine Haftanstalt mit Billard und gemütlichen Aufenthaltsräumen, guter Versorgung als gar nicht so schlimm. Aber kein Internet, das ist schon hart. Das will keiner. Es gäbe lediglich Schulungskurse oder eine Art Ausbildung unter Aufsicht. Auch Berufe kann man ausüben. So verdiene ein Gefangener 2,20EUR/h auf Arbeit. Das Bundesverfassungsgericht entschied, das ist zu wenig. Wir werden sehen, wann die neue Regelung in Kraft tritt. Jonathan wollte wissen, wie oft es Kontrollen gibt? Einmal die Woche. Er fragte weiter, was passieren würde, wenn Strafgefangene was Verbotenes machen? Die Reaktion obliegt, nach Recht und Gesetz dem Leiter der JVA. Dafür gibt es Regeln und die Hausordnung, so Herr Frank. Zudem gibt es keine Duschen im Haftraum. Gründe dafür liegen in der Gefahr einer möglichen Überflutung und der Verschwendung von Steuergeldern Nazanin interessierte es, ob Gefangene wählen dürfen, da es doch ein Grundrecht sei? Ja, denn der Bundestag entschied, den Haftinsassen Gefangenemitverantwortung zu geben. Tim erkundigte sich, ob Einzelhaft nach Art. 5/Menschenrechte schon unter Folter gilt und demnach nicht gerechtfertigt sei? Das entscheidet der Leiter nach den Maßgaben des Regelverstoßes. Josephine interessierte sich, ob es Seelsorge und Gottesdienste gäbe und wieder ein anderer fragte nach Berufsmöglichkeiten innerhalb der JVA. Da Antwort war nicht überraschend. Es läge daran, wieviel ein Land bereit wäre, dafür auszugeben (Steuern). In Zwickau kommen auf 820 Gefangene 450 Bedienstete (Schlüssel 2 zu 0,9). Damit werden 450 Arbeitsplätze geschaffen. In Ungarn zum Beispiel, in einem anderen EULand, werden 12 Gefangene in einem Haftraum weggesperrt, in Zwickau sind es zwei Ein Schüler fragte nach Korruption unter den Beamten. Bestechlichkeit kann man nicht zu 100% auszuschließen, aber durch den Beamtenstatus (unkündbar, guter Verdienst, Status) ist es zumindest möglich gering zu halten. Zudem gibt es Taschenkontrollen bei eigenen Mitarbeitern, welche durch den Betriebsrat abgestimmt wurden. Stellt sich abschließend die Frage, was haben unsere Schüler aus dem Gespräch mitgenommen? Wenn für eine Straftat angemessen und nicht willkürlich geurteilt wird, und zum Beispiel für eine schwerwiegende Strafe das Freiheitsrecht auf bestimmte Zeit entzogen wird, ist es Recht und Gesetz. Straftaten zu begehen, ist keine Option, denn a) verliert man sein Menschenrecht auf Freiheit auf bestimmte Zeit und b) wäre das Leben in einer JVA ohne Internet nicht auszuhalten. Es wäre katastrophal. Profitabler für die Schüler scheinen die verschiedenen Tätigkeiten mit einer mögliche Verbeamtung in der Verwaltung, als Ausbilder, Justizvollzugsbeamter oder ähnliches, da sie dazu sehr interessiert nachfragten, um am Ende noch Einzelgespräche dazu folgten. Und unsere Schüler und Schülerinnen erfuhren, das „Wärter“ gleichzusetzen ist mit der Bezeichnung „Bulle“ als Schimpfwort anstatt Polizeibeamter. So ist die richtige Bezeichnung: Vollzugsbeamter. Die Schüler der Klassen 10a und 10b bedankten sich für diese Möglichkeit beim Leiter der JVA Zwickau im Rahmen des Unterrichts LaaO zum Thema Menschenrechte auf den Prüfstand.
Tex und Bilder: Fr. Thomae